Bauherren / Planer / Architekten

Was muss vorhanden sein, damit eine Ladestation installiert werden kann?

Folgende Elemente müssen grundsätzlich vorhanden sein:

  • Eine ausreichend dimensionierte und auf die volle Dauerlast ausgelegte (!) Stromleitung direkt vom Sicherungskasten zur Ladestation, je Ladepunkt (!). Bei 16 A sollten das mindestens 2.5 mm2 Leitungsquerschnitt sein, bei 32 A mindestens 6 mm2. Mit steigender Leitungslänge muss der Wert erhöht werden. Ihr konzessionierter Elektriker kennt die Vorschriften und kann Sie entsprechend beraten.
  • Ein FI-Schutzschalter Typ B (allstrom-sensitiv) im Sicherungskasten oder in der Ladestation, ebenfalls je Ladepunkt, 30 mA Fehlerstrom, unter 6 ms Auslösezeit. Alternativ (und günstiger) kann ein sogenannter FI Typ A EV eingesetzt werden, eine Speziallösung für Ladestationen. Eine spezielle Lösung stellt die sogenannte RCM-Schaltung dar, die in der Steuerung integriert wird und dann nur noch einen gewöhnlichen FI Typ A benötigt.
  • Der reguläre Leitungsschutz.

Normalerweise werden FI und Leitungsschutz im Sicherungskasten verbaut. Ausnahmen gibt es immer dann, wenn dieser nicht zugänglich ist, z.B. bei freistehenden Anlagen auf grossen Arealen. Dann kann es sinnvoll sein, diese Elemente direkt in der Ladestation zu verbauen.

Folgende Elemente können vorhanden sein, den tatsächlichen Bedarf stimmen Sie bitte mit Ihrem Ladesäulen-Anbieter und dem Elektroinstallateur ab:

  • Eine oder mehrere separate Leitungen 230 V einphasig für den separaten Anschluss der Haushalts-Steckdose (T13 oder T23), für Maschinen, Geräte, Staubsauger etc.
  • Ethernet-Kabel zwischen einem Router und der Ladestation, so dass die Steuerung der Ladestation via Fernwartung überwacht und aktualisiert werden kann. In Verbindung mit Abrechnungssystemen erfolgt über dieses Kabel auch die Freischaltung der Ladestation. Normalerweise wird von Seiten des Ladestationsanbieters ein integriertes GSM-Modul verwendet, so dass keine Netzwerkanbindung benötigt wird.
  • Ein oder mehrere Steuerkabel, falls die Ladepunkte aus einem anderen Raum geschaltet werden sollen (z.B. Freischaltung via Taster aus der Rezeption eines Hotels / Restaurants).
  • Separate Steuerung, wenn die Ladesäule in einen Verbund mit anderen Stationen oder z.B. eine Photovoltaik-Anlage integriert wird und eine Lastregelung die Ladeleistung in Abhängigkeit vom verfügbaren Strom steuern soll.
  • Zähler, Zeitschalter und RFID-Leser für Abrechnungs- oder Freischalt-Systeme.
  • Bei Anlagen mit Türen (mechanische Zugangsbeschränkung, z.B. wegen Vandalismus-Gefahr) kommen noch Türkontaktschalter, Beleuchtung etc. dazu.

Individuell können Ladesäulen zudem an bestehende Reservierungs- und Abrechnungssysteme angeschlossen werden, z.B. für Hotels, Parkhäuser etc.

Hier muss vorab mit dem Lieferanten der anzubindenden Software geklärt werden, über welche Kommunikationswege die Steuerungen miteinander kommunizieren sollen.

Langfristige Vorbereitung für Lade-Infrastruktur

Wer heute neu baut oder einen Umbau an seiner Liegenschaft vornimmt, der legt die Basis für die nächsten 30 Jahre. Auch wer heute noch nicht von elektrischer Mobilität überzeugt ist, der sollte in diesen Projekten zumindest die entsprechenden Leerrohre und Anschlussmöglichkeiten vorsehen.

Auch ohne, dass man konkret an sein Elektrofahrzeug denkt, kann eine Ladestation auch kurzfristig interessant werden: in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage lässt sich der Eigennutzungsgrad auch mit einem kleinen Elektrofahrzeug (Zweitwagen) markant verbessern, gleichzeitig wird gerade der hohe Benzinverbrauch auf den kurzen lokalen Strecken eingespart. Es muss kein Tesla sein!

Hier die wesentlichen Punkte, die eine spätere Installation einer Ladestation wesentlich einfacher und günstiger ausfallen lässt:

  • Leerrohr 30 mm vom Sicherungskasten zum möglichen Standort bei Einzel-Ladeplätzen
  • Leerrohr 50 mm bei Ladestationen mit zwei Ladepunkten
  • Kabelkanal bei mehreren Parkplätzen / Tiefgarage
  • Leerrohre / Kabelkanäle jeweils vom Standplatz Ladestation zum Sicherungskasten
  • Ausreichende Leistung Hausanschluss
    • 16 A frei verfügbar pro Ladepunkt
    • bei mehreren Ladepunkten ist die verfügbare Leistung in der Regel nicht ausreichend, um alle Ladepunkte gleichzeitig zu versorgen. Hier müssen ein Lastmanagement und der dafür notwendige Platz für eine kleine Steuereinheit vorgesehen werden, die die Leistung zwischen den Stationen automatisch regelt. Alternativ können hier auch Cloud-basierte Lastmanagementsysteme vorgesehen werden, die keine lokale Steuereinheit benötigen.

Bei jedem Neu- oder Umbau sollte zwischen dem Sicherungskasten und allen Fahrzeug-Standorten ein Leerrohr mit einem Durchmesser von mindestens 30 mm (Stationen mit einem Ladepunkt), besser 50 mm vorgesehen werden. Für Stationen mit zwei unabhängigen Ladepunkten ist das 50 mm Leerrohr in jedem Fall notwendig, da zwei separate Stromzuführungen sowie ggf. ein oder zwei Daten-/Steuerkabel gezogen werden müssen.

Bauherren und Architekten sollten bei allen Neu- und Umbauten vor allem berücksichtigen, dass bei der Anschaffung einer Ladestation häufig die Verbindungsleitung zwischen Sicherungskasten und Station die teuerste Investition ist: wenn 20 oder mehr Meter Asphalt oder Verbundstein aufgerissen und nach dem Verlegen der Leerrohre wieder verschlossen werden müssen, übersteigen die Kosten für den Baumeister oder Gärtner schnell einmal die Kosten der gesamten Ladestation samt Installation. Eine frühzeitige Vorbereitung möglicher späterer Ladepunkte ist daher absolut sinnvoll, selbst wenn man kurzfristig keine Installation plant. 10 bis 20 Jahre sind eine lange Zeit, was die Änderungen in der Mobilität betrifft, aber eine sehr kurze, was bauliche Massnahmen angeht.

Im Fall grösserer Parkanlagen kann die Integration eines kompletten Kabelkanals, der hinter den Parkplätzen durchläuft, eine sinnvolle Investition sein. Neben einer direkten Zugänglichkeit ohne Bauarbeiten ermöglichen die Abmessungen eines solchen Kanals auch die Integration weiterer Infrastruktur-Elemente wie Daten- und Lichtleitungen.