Ladestations-Betreiber

Eine Ladestation kann jeder betreiben. Egal, ob eine private Station betreibe oder sie der Öffentlichkeit zugänglich mache, ob ich als KMU meine Stationen nachts und am Wochenende der Allgemeinheit zur Verfügung stelle, ob eine Gemeinde öffentliche Parkplätze mit Ladestationen ausstattet oder ein Energieversorger regional oder überregional Ladestationen betreibt: für jeden Fall gibt es diverse Alternativen für die Verwaltung der Ladestationen.

Privat für die eigene Nutzung

Der einfachste Fall ist die private Station, die nicht öffentlich genutzt wird. Zum Anschluss ist eine Freigabe durch den Energieversorger erforderlich, anschliessend nutzt man die Station «plug & play», d.h. man verbindet die Station mit dem Auto, fertig.

In manchen Fällen kann es aber auch für Private interessant sein, eine Station einzusetzen, die eine Möglichkeit der Abrechnung bietet. Nicht in dem Sinn, dass der Nutzer zahlt, sondern dass von einem Service-Provider ein periodischer Kostenauszug erstellt wird: wenn man ein Elektrofahrzeug oder einen Plug-in-Hybrid für die Arbeit nutzt oder es vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen hat, kann man die Betriebskosten genauso einfordern, wie man sonst die Tankbelege einreicht. Oder wenn man als Selbstständiger die Betriebskosten des Fahrzeuges als Aufwand verbuchen kann.

Privat mit Nutzung für Dritte

Wer über einen Ladeplatz verfügt, der auch Dritten zur Verfügung gestellt werden kann, der wird in der Regel nicht auch noch die Stromkosten für die Allgemeinheit übernehmen wollen. Hierzu gibt es im Wesentlichen zwei Alternativen:

Man stellt den Ladeplatz einem Provider zur Verfügung (dazu können Sie auch unser «Standorte melden» – Formular nutzen). Wenn Interesse an Ihrem Ladeplatz besteht, kümmert sich der Provider um den Rest: Station,  Installation, Abrechnung, Unterhalt. Sie erhalten eine anteilmässige Vergütung für die Bereitstellung des Standortes, zum Laden verwenden Sie die Karte des Providers.

Alternativ können Sie eine Station auch selber aufstellen und betreiben, dann arbeiten Sie mit einem Service Provider zusammen, der lediglich die Abrechnung übernimmt. Wichtig ist, dass ein solcher Service Provider Nutzern verschiedener Systeme Zugang ermöglicht. Dies geschieht über das Roaming: ähnlich wie beim Handy können Kunden verschiedener Firmen laden, die Abrechnung erfolgt dann zwischen den Firmen selber.

Unternehmen, Restaurant und Hotel

Bei Unternehmen, Restaurants und Hotels im Endkundengeschäft kann der Kundenservice als Wettbewerbsvorteil im Vordergrund stehen: Laden als Dienstleistung für die Kunden. Insbesondere bei Hotels mit den längeren Standzeiten (in der Regel ja über Nacht) muss dabei auch bedacht werden, dass Fahrzeuge die Stationen über längere Zeiten blockieren. Will ich 4 Gästen das Laden anbieten, sind daher in der Regel auch 4 Ladepunkte erforderlich, da kaum ein Gast um Mitternacht noch einmal aufsteht, um den Ladeplatz freizumachen, und den nächsten weckt, damit der sein Fahrzeug anhängen kann. Umgekehrt sind die Ladepunkte tagsüber häufig frei (ausser, wenn es sich um ein Kongress- und Business-Hotel handelt, das auch tagsüber gezielt Aktivitäten anbietet).

Restaurants werden dagegen eher punktuell und mit kürzeren Belegungszeiten konfrontiert: vormittags, nachmittags, in der späten Nacht und an den Ruhetagen besteht kaum Bedarf für eigene Kunden.

In beiden Fällen gilt: ausreichend Ladestrom ist erforderlich, will man die Gäste nicht in erster Linie verärgern. 11 kW (3-phasig) pro Ladepunkt sollten möglich sein, damit ein Gast nach dem Essen wieder eine sinnvolle Strecke fahren kann, oder nach einer Übernachtung wieder ein voll geladenes Fahrzeug vorfindet. Damit das Laden nicht zu Konflikten mit der Küche oder anderen grossen Stromverbrauchern im Betrieb führt, muss ein Lastmanagement, eine lastabhängige Steuerung des Ladestroms, in jedem Fall von Anfang an vorgesehen werden, selbst wenn erst einmal nur ein Ladepunkt angeboten wird. Der Markt ändert sich schnell, bauliche Massnahmen dagegen zementieren Installationen oft für Jahre und Jahrzehnte.

Wichtig für das Betreiben der Ladepunkte: die Vergabe des Ladeplatzes an einen externen Betreiber kann zu Konflikten mit der Nutzung durch eigene Gäste führen und muss vor der Vergabe geklärt werden. Von Vorteil ist natürlich, dass Sie als Unternehmer sich nicht um die Ladetechnik kümmern müssen, andererseits haben Sie keine Möglichkeiten, Ihren Gästen kostenloses Laden als Dienstleistung anzubieten, ausser über die Bereitstellung einer eigenen Karte.

Gerade für Hotels kann die Anbindung an das hausinterne Buchungs- und Abrechnungssystem von Vorteil sein, hier ist in jedem Fall die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anbietern erforderlich.

Gemeinden, öffentliche Verwaltung

e-Mobility ist auf Gemeindeebene oft ein schwieriges Thema: viele Steuerzahler sehen nicht ein, dass mit ihrem Geld die Mobilität einiger weniger gefördert wird. Natürlich hat eine Gemeinde auch ausreichend Gründe, elektrische Mobilität im Allgemeinen zu fördern (siehe auch hier), der direkte Betrieb von Ladestationen ist jedoch kaum Aufgabe einer Gemeinde.

Umgekehrt sind aber gerade Gemeinden in zwei Punkten gefordert: die Bereitstellung von Parkplätzen, die Service Provider für den Bau und Betrieb von Ladeplätzen nutzen können (siehe hierzu auch die «Standorte melden» ), und, wenn möglich, die Koordination mit dem örtlichen Gewerbe, die wiederum von Ladepunkten profitieren können.

Für Standorte von Ladestationen ist vor allem die Frage des Anschlusses wichtig: kann ein bestehender Netzanschluss genutzt werden (Gemeindeeigene Liegenschaften, Werkhof, angrenzende Liegenschaften mit eigenem Zähler), oder muss grundlegend ein eigener Hauptanschluss gebaut werden, um einen oder mehrere Ladepunkte zu betreiben?  Denn in letzterem Fall ist technisch alles erforderlich, was auch z.B. für einen Hausanschluss benötigt wird.